Entscheidungen zu § 38 Abs. 3 BDG 1979

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Beschluss 2024/7/3 W293 2282208-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 40 iVm § 38 Abs. 2 und 3 BDG 1979 mit Ablauf des XXXX .2023 von seiner bisherigen Verwendung als XXXX abberufen und ihm mit Wirksamkeit vom XXXX 2023 der Arbeitsplatz als Referent in der XXXX mit der Wertigkeit der Verwendungsgruppe XXXX , Funktionsgruppe XXXX , zugewiesen. Weiters wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer die für di... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 03.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2021/1/7 W128 2166257-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist seit dem Jahr 1985 bei der Österreichischen Post AG beschäftigt und steht seit dem 01.04.1989 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist gemäß § 17 Abs. 1 Poststrukturgesetz (PTSG) der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen und wurde bis zum 15.03.2016 in der Zustellbasis 9400 Wolfsberg im Zustelldienst (dauernd) verwendet. 2. Mit Schreiben vom 13.03.2016 wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.01.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2019/9/27 W221 2195726-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Personalamtes XXXX der Österreichische Post AG wurde der Beschwerdeführer mit Ablauf des 31.01.2018 gemäß §§ 38 und 40 BDG 1979 von seinem bisherigen Arbeitsplatz "Landzustelldienst", Verwendungscode 0801, bei der Zustellbasis XXXX , abberufen und mit 01.02.2018 zum Verteilzentrum Brief XXXX mit Dienstort XXXX , versetzt, wo ihm ein Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe PT8, "Fachlicher Hilfsdienst/Logistik"... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 27.09.2019

TE Bvwg Beschluss 2018/12/11 W213 2197972-1

Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe PT 8 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen und wurde bis zu seiner gegenständlich angefochtenen Versetzung bzw. der vorangehenden Dienstzuteilung bei der Zustellbasis XXXX als Gesamtzusteller verwendet. 2. Der Beschwerdeführer wurde mit Schreiben des Personalamtes Klagenfurt, Österreichische Post AG, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.12.2018

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