Entscheidungen zu § 38 Abs. 7 BDG 1979

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2008/3/3 B2379/07

Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Beamter der Verwendungsgruppe römisch eins. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Beamter der Verwendungsgruppe E1 bei der Sicherheitsdirektion Wien. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion Wien (als Dienstbehörde 1. Instanz) vom 14. Mai 2007 wurde der Beschwerdeführer gemäß §40 Abs2 Z1 iVm §38 Abs2 und 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979 aus wichtigem dienstlichen Interesse von seiner bisherigen Verwendung al... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 03.03.2008

RS Vfgh 2008/3/3 B2379/07

Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1BDG 1979 §38 Abs7, §40
Leitsatz: Keine Bedenken gegen eine Regelung des BDG 1979 betreffend denAusschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung gegen einenVerwendungsänderungsbescheid
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung (zur faktischen Effizienz des Rechtss... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 03.03.2008

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