Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Behebung eines Bescheides betreffend die Feststellung des Arbeitsplatzes eines Beamten mangels Prüfung des Vorliegens einer qualifizierten Verwendungsänderung infolge einer Organisationsänderung; keine Entzug des gesetzlichen Richters infolge rechtmäßiger Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch die Berufungskommission
Rechtssatz: Auch nach der Rechtsprechung des VfGH enthält §41a Abs6 BDG 1979 keine Differen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: BDG 1979 §36, §38, §40, §41a Abs6AVG §66 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Behebung eines Bescheides betreffend die Feststellung des Arbeitsplatzes eines Beamten mangels Prüfung des Vorliegens einer qualifizierten Verwendungsänderung infolge einer Organisationsänderung; keine Entzug des gesetzlic... mehr lesen...