Der Beschwerdeführer steht als Beamter (Verwendungsgruppe A3) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bezirksgericht Krems an der Donau, wo er der Geschäftsstelle vorsteht bzw. diese leitet. Dem damals noch dem Dienstklassensystem angehörenden Beschwerdeführer war mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 1. Juli 1994 gemäß § 30a Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 GG 1956 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Fi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §254 Abs10 idF 1994/550;BDG 1979 §254 Abs14 idF 1994/550;
Rechtssatz: Wenn im Beschwerdefall der Arbeitsplatz des Beamten tatsächlich auf Grund der Anforderungen einer höheren Verwendungsgruppe zuzuordnen wäre, ist davon auszugehen, dass der Beamte auf Grund der s... mehr lesen...