Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht als Lehrer in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht seinen Dienst an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt XXXX . 2. Dem Beschwerdeführer wurde im Zeitraum 01.10.1990 bis 30.09.1992 ein Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge nach § 75 Abs 3 BDG (alte Fassung) gewährt, welchen er für sein Studium der Rechtswissenschaften nutzte. 3. Aufgrund eines aufhebenden Erkenntnisses des... mehr lesen...