Entscheidungen zu § 241a Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2015/2/18 Ro 2014/12/0013

Die Revisionswerberin steht als Ministerialrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die belangte Behörde. Mit Eingabe vom 30. Juli 2013 stellte sie - gestützt auf § 75 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (im Folgenden: BDG 1979) - den Antrag, ihr die Zeit eines zwischen dem 21. Jänner 1992 und dem 20. Jänner 1997 in Anspruch genommenen Karenzurlaubes für den Ruhegenuss anzurechnen. In einem Vorhalt vom 15. November ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.02.2015

TE Vwgh Erkenntnis 2007/12/17 2007/12/0061

Zur Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 26. Juni 2002, Zl. 2001/12/0240, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis wurde eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid seiner (damaligen) obersten Dienstbehörde, des Bundesministers für Inneres, vom 9. Oktober 2001, mit welchem einem Antrag des Beschwerdeführers auf Verbesserung des Vorrückungsstichtages (um die Zeit eines mit einem Bescheid vom 16. Se... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.2007

RS Vwgh 2007/12/17 2007/12/0061

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241a Abs1 idF 2001/I/087;BDG 1979 §241a Abs3 idF 2001/I/087;BDG 1979 §241a idF 1997/I/061;BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;BDG 1979 §75 idF 1990/447;BDG 1979 §75 idF 1994/665;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 241a Abs. 1 BDG 1979 findet seinem Wortlaut nach lediglich auf Karenzurlaube, die gemäß § 75 BDG 1979 in der bis zum Ablauf des... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.2007

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