Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Hinsichtlich des bisherigen Verfahrensganges wird auf die Entscheidung des VwGH vom 08.03.2018, Zl. Ro 2017/12/0008, sowie vom 19.02.2020, Ro 2019/12/0002, verwiesen. Mit letzterer wurde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes 30. November 2018, W228 2122190- 1/25E, neuerlich wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben wurde. Begründend wurde vom VwGH mit näheren Details ausgeführt, dass die schon mehr als fünf Jahre vor dem Zeitpunk... mehr lesen...