Entscheidungen zu § 236b BDG 1979

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Bvwg Beschluss 2024/4/24 W257 2279749-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 5. Juli 2022 stellte der Beschwerdeführer, ein im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Justizwachebeamter - folgenden Antrag: „Da ich demnächst das 62. Lebensjahr vollenden werde, beantrage ich im Hinblick auf die Verordnung der Bundesregierung über besonders belastende Berufstätigkeiten die bescheidmaßige Feststellung meiner Schwerarbeitszeiten.“ Mit Bescheid der Bundesministerin vom 3.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 24.04.2024

TE Bvwg Beschluss 2023/7/27 W217 2244388-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 27.07.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2022/11/28 W201 2172972-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.11.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/1/17 W255 2248456-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 17.01.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/1/14 W255 2244789-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.01.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2020/5/18 W173 2149290-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.Am 2.9.2013 stellte Herr XXXX , geb. XXXX (in der Folge BF), beim Bundesministerium für Inneres folgenden Antrag: "1. Welcher Ruhebezug, insbesondere welcher Ruhegenuss, mir ab 1.2.2014 (unter der Voraussetzung einer gültigen Erklärung von mir, mit Ablauf des 31.1.2014 aus dem Dienststand ausscheiden zu wollen) gebührt. 2.Ob ich berechtigte bin, durch eine Erklärung, mit Ablauf des 31.1.2014 aus dem Dienststand ausscheiden zu wollen, meine R... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.05.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/1/8 W201 2172702-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. StR Dipl.-Päd. XXXX (in der Folge Beschwerdeführer) befindet sich seit dem 01.06.2016 im Ruhestand. 2. Mit Bescheid vom 17.08.2017, Zl XXXX stellte die BVA fest, dass dem Beschwerdeführer ein Ruhegenuss vom 01.06.2016 an von monatlich brutto € 3.278,80 gebührt. Außerdem gebühre eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto € 422,68 sowie ein Erhöhungsbeitrag von monatlich brutto € 212,63. 3. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende B... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.01.2019

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