I.1. Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer war mit Wirksamkeit vom 1. September 2001 zunächst mit der provisorischen Leitung des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums S (kurz: BG/BRG S.), betraut worden; mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Oktober 2001 wurde er sodann mit Wirksamkeit vom 1. November 2001 zum Direktor dieser Schule auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe L 1 ernannt. Mit Schreiben vom 5. Juli 200... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;BDG 1979 §207i Abs1;BDG 1979 §207j;DVG 1984 §1;
Rechtssatz: Die erste Erledigung des Landesschulrates (erste Mitteilung der Nichtbewährung) weist den - am Gesetzeswortlaut orientierten - Ausspruch auf, dem Beschwerdeführer werde mitgeteilt, dass er sich auf seinem Arbeitsplatz nicht bewährt habe. Aus der Ausf... mehr lesen...