Entscheidungsgründe: Im gegenständlichen Fall geht es aus verfahrensrechtlicher Sicht um die Frage, ob die Behörde nach einem eingebrachten Säumnisantrag nach Ablauf der dreimonatigen Frist für die Entscheidung zuständig ist oder nicht. Inhaltlich geht es um die Frage, ob eine konkrete Weisung an den Dienstnehmer einer Dienstzuteilung oder einer Versetzung gleichkommt. 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer stand bis zur Ruhestandsversetzung am XXXX als Hochschul... mehr lesen...