Entscheidungsgründe: I. 1. Der Kläger bezieht seit 1. April 1999 eine Berufsunfähigkeitspension nach dem ASVG. Mit Urteil des Landesgerichtes Steyr als Schöffengericht vom 18. Mai 1999, rechtskräftig mit 7. Oktober 1999, wurde der Kläger gemäß §21 Abs1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er war dort vom 7. Oktober 1999 bis einschließlich 7. Juli 2004 untergebracht. Gemäß des §324 Abs4 iVm. Abs3 ASVG wurde... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art137 / LiquidierungsklageASVG §324 Abs3 und Abs4BDG 1979 §20 Abs2PG 1965 §11 litf, §50, §52 Abs2StGB §21
Leitsatz: Abweisung einer - zulässigen - Klage auf Auszahlung eines Differenzbetrages zwischen den tatsächlichen Kosten für die Unterbringung des Klägers in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und den dafür vom Bund... mehr lesen...