I. Antrag und Vorverfahren 1. Gestützt auf Art140 Abs1 letzter Satz B-VG begehrt der Antragsteller, §20 Abs1 Z3a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979, BGBl 333 idF BGBl I 120/2012 (Dienstrechts-Novelle 2012) als verfassungswidrig aufzuheben. 1.1. Der Antragsteller begründet die Antragslegitimation damit, dass er in einem vor dem LG Leoben geführten Strafverfahren wegen der Begehung einer Straftat nach §205 Abs1 StGB zu einer Freiheitstrafe von zehn Monaten verurteilt wurde, wobei der Vo... mehr lesen...