Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §175 Abs4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art13 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Daß die Vorschriften des § 175 Abs 4 BDG für die sogenannten "Überleitungsfälle" nicht gelten soll, ist der Übergangsbestimmung des Art 13 Bundesgesetz BGBl 1988/148 nicht zu entnehmen, nach dessen Abs 1 das Bundesgesetz mit 1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §175 Abs4 idF 1988/148;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;
Rechtssatz: Für die Überleitung des Universitätsassistenten in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit ist es nicht erforderlich, dass das zeitlich befristete Dienstverhältnis ununterbrochen vor dem Stichtag bestanden hat. European Case La... mehr lesen...