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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §175 Abs4 idF 1988/148;Rechtssatz
Für die Überleitung des Universitätsassistenten in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit ist es nicht erforderlich, dass das zeitlich befristete Dienstverhältnis ununterbrochen vor dem Stichtag bestanden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989120043.X01Im RIS seit
11.07.2001