Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bf. wurde am 23. November 1986 als Abgeordnete zum Nationalrat gewählt. Mit Schreiben vom 27. November 1986 gab sie ihrer Dienstbehörde, dem Landesschulrat für Oberösterreich, davon Kenntnis und teilte mit, daß sie als Mutter von drei Kindern auf Grund der mit der Abgeordnetentätigkeit verbundenen Belastung nicht mehr in der Lage sei, ihre Lehrverpflichtung als Lehrerin am Bundesoberstufenrealgymnasium Grieskirchen/OÖ zu erfüllen. Si... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art3GehG 1956 §13 Abs6 idF BGBl 612/1983 BDG 1979 §17 Abs3 iVm Abs4BDG 1979 §17 Abs3BDG 1979 §75AVG §56
Leitsatz: Außerdienststellung für die Dauer der Ausübung des
Nationalratsmandates - bloßer Hinweis ohne rechtsgestaltenden oder
rechtsfeststellenden Inhalt hinsichtlich der Gebührlichkeit eine... mehr lesen...