Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Dem angefochtenen Bescheid ist sinngemäß und im Wesentlichen zu entnehmen, dass die belangte Behörde eine Ruhestandsangelegenheit - Wiederaufnahme in den Dienststand gemäß § 16 BDG 1979 zu bearbeiten habe, an der der Beschwerdeführer beteiligt sei. In diesem Zusammenhang sei es notwendig, dass er persönlich am 08.01.2018 um 10:00 Uhr inXXXX, Landespolizeidirektion XXXX beim Leiter der Personalabteilung Oberst XXXX, B.A., erscheine, um in dieser An... mehr lesen...