Entscheidungen zu § 153a Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/26 97/12/0157

Der Beschwerdeführer steht als Oberstaatsanwalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Justiz, in dem er seit 1990 die Abteilung IV/5 leitet. Diese Verwendung wird in der Anlage 1 zum BDG 1979 im Rahmen der Verwendungsgruppe A1 unter 1.7.2 lit. g als Richtverwendung für die Funktionsgruppe 4 genannt, wobei die Kompetenzen mit "Einzelsachen der bedingten Entlassung und strafrechtliche Entschädigungssachen" ansatz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1999

RS Vwgh 1999/5/26 97/12/0157

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §153a Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §4 Abs3;B-VG Art65 Abs2 lita;
Rechtssatz: Auch einem Beamten des Dienststandes des Bundesministeriums für Justiz, der im Dienstklassensystem eine Planstelle der Verwendungsgruppe A innehat, kommt das Recht auf Nachprüfbark... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1999

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