Der Beschwerdeführer steht als Oberstaatsanwalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Justiz, in dem er seit 1990 die Abteilung IV/5 leitet. Diese Verwendung wird in der Anlage 1 zum BDG 1979 im Rahmen der Verwendungsgruppe A1 unter 1.7.2 lit. g als Richtverwendung für die Funktionsgruppe 4 genannt, wobei die Kompetenzen mit "Einzelsachen der bedingten Entlassung und strafrechtliche Entschädigungssachen" ansatz... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §153a Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §4 Abs3;B-VG Art65 Abs2 lita;
Rechtssatz: Auch einem Beamten des Dienststandes des Bundesministeriums für Justiz, der im Dienstklassensystem eine Planstelle der Verwendungsgruppe A innehat, kommt das Recht auf Nachprüfbark... mehr lesen...