Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 01.04.2017 wurde der Beschwerdeführer in ein Dienstverhältnis auf Zeit aufgenommen und beim Heeressportzentrum auf einem Arbeitsplatz "Leistungssportler" eingeteilt. 2. Mit Bescheid vom 01.08.2018 wurde dieses Dienstverhältnis wegen Bedarfsmangel gemäß § 151 Abs. 4 Z 4 BDG 1979 mit Ablauf des 31.08.2018 gekündigt. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass der Beschwerdeführer bei der zuletzt durchgeführten Athletenbeurteilun... mehr lesen...