Der 1975 geborene Beschwerdeführer leistete zunächst ab dem 31. Jänner 1994 seinen Präsenzdienst ab und stand sodann seit 1. September 1995 als Militärperson auf Zeit (Korporal) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, wobei die Bestellungsdauer mit 31. August 1998 befristet war. Seine Dienststelle befand sich im Bereich des Korpskommandos II. Aufgrund einer seit 23. Oktober 1995 andauernden Abwesenheit vom Dienst, die mit krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit be... mehr lesen...
Der 1975 geborene Beschwerdeführer leistete zunächst ab dem 31. Jänner 1994 seinen Präsenzdienst ab und stand sodann seit 1. September 1995 als Militärperson auf Zeit (Korporal) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, wobei die Bestellungsdauer mit 31. August 1998 befristet war. Seine Dienststelle befand sich im Bereich des Korpskommandos II. Aufgrund einer seit 23. Oktober 1995 andauernden Abwesenheit vom Dienst, die mit krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §151 Abs4 Z3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997120194.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §151 Abs4 Z3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997120194.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...