Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 22.06.2016 stellte er einen "Antrag auf Anerkennung von Schwerarbeitszeiten". Darin führte er aus, dass er am 01.08.1974 in die Bundesgendarmerie eingetreten sei und fortan laufend exekutiven Außendienst verrichtet habe. Mit 02.05.2004 sei er dem Bundesasylamt Dienst zugeteilt worden... mehr lesen...