Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §15 Abs1;
Rechtssatz: Eine schriftliche Erklärung iSd § 15 Abs 1 BDG 1979 führt bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes zum Eintritt des Ruhestandes, ohne daß es dazu eines (konstitutiven) Bescheides der Dienstbehörde bedürfte (Hinweis E VfGH 3.12.1990, VfSlg 12563/1990). Schlagworte Anspruch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1;BDG 1979 §15 Abs1;
Rechtssatz: Auch ein Beamter, der das sechzigste Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand nach § 14 Abs 1 BDG 1979 stellen. Ihm steht aber auch als Alternative zur Erreichung dieses Zieles die Abgabe einer schriftlichen Erklärung nach § 15 Abs 1 BDG 1979 zur Verfügung, wobei in diesem Falle d... mehr lesen...