Entscheidungen zu § 142 Abs. 3 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/11/29 2005/09/0172

Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. November 1986 als Leiter des Gemeindeamtes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur burgenländischen Gemeinde P. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Gemeindebeamte beim Amt der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Juli 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe während seiner gesamten Dienstzeit als Leiter des Gemeindeamtes regelmäßig Urlaubsablösen für den "nicht verbrauchten Urlaub" bezogen, un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.2007

RS Vwgh 2007/11/29 2005/09/0172

Index: L22001 Landesbedienstete BurgenlandL24001 Gemeindebedienstete Burgenland10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch
Norm: GdBedG Bgld 1971 §3;LBDG Bgld 1997 §142 Abs3 Z5 idF 1999/019 impl;LBDG Bgld/Gemeindebeamten 1971 §142 Abs3 Z5 idF 1999/019;StGB §5 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Disziplinaroberkommission für Landesbeamte hätte von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht absehen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.2007

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