Der Beschwerdeführer steht als Oberstaatsanwalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Justiz, in dem er seit 1990 die Abteilung IV/5 leitet. Diese Verwendung wird in der Anlage 1 zum BDG 1979 im Rahmen der Verwendungsgruppe A1 unter 1.7.2 lit. g als Richtverwendung für die Funktionsgruppe 4 genannt, wobei die Kompetenzen mit "Einzelsachen der bedingten Entlassung und strafrechtliche Entschädigungssachen" ansatz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §137 Abs4 idF 1997I/061;
Rechtssatz: Den gesetzlichen Vorgaben und den in den Materialien festgehaltenen Auffassungen zum Funktionszulagenschema entsprechend ist ein subjektives Recht der Beamten auf Überprüfung der Einstufung im Funktionszulagenschema gegeben. Daraus folgt weiters (Hinweis E 24.6.1998, 97/12/0421), dass eine ... mehr lesen...