Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1991 als Vertragsbediensteter der Beschäftigungsart „Höherer Dienst" bei der Beklagten beschäftigt. Bis 30. 11. 1998 war er in der Sektion IV, Gruppe A, Abteilung 3, Referat c des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft mit Dienstort Wien tätig. Im Zuge der Besoldungsreform wurden ab Beginn der 90er-Jahre alle Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst - auch jene der Vertragsbediensteten - beschrieben und bewertet. Die damit befassten ... mehr lesen...
Norm: BDG 1979 §137VBG §65
Rechtssatz: Auch die Zuordnung der Arbeitsplätze von Vertragsbediensteten zu den einzelnen Entlohnungs-und Bewertungsgruppen gemäß §65 VBG baut auf der bereits im Zuge der Besoldungsreform für die Vertragsbediensteten des A-Schemas erfolgten Arbeitsplatzbewertung und Zuordnung auf, die alle Arbeitsplätze des Verwaltungsdienstes ohne Rücksicht darauf umfasst, ob diese Arbeitsplätze mit einem Beamten oder Vertragsbedien... mehr lesen...