RS OGH 2005/2/17 8ObA93/04s

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Veröffentlicht am 17.02.2005
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Norm

BDG 1979 §137
VBG §65

Rechtssatz

Auch die Zuordnung der Arbeitsplätze von Vertragsbediensteten zu den einzelnen Entlohnungs-und Bewertungsgruppen gemäß §65 VBG baut auf der bereits im Zuge der Besoldungsreform für die Vertragsbediensteten des A-Schemas erfolgten Arbeitsplatzbewertung und Zuordnung auf, die alle Arbeitsplätze des Verwaltungsdienstes ohne Rücksicht darauf umfasst, ob diese Arbeitsplätze mit einem Beamten oder Vertragsbediensteten besetzt sind. Für die Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen der Vertragsbediensteten ist daher §137 BDG anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119728

Dokumentnummer

JJR_20050217_OGH0002_008OBA00093_04S0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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