Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige v. N.N. bzw. auf das Schreiben XY vom N.N. Die Dienstbehörde hat am N.N. aufgrund eines E-Mails vom Sachverhalt Kenntnis erlangt. Danach steht der Beamte als dienstführender Polizeibeamter im N.N. als hauptamtlicher Lehrer für den Fachbereich Einsatztraining in Verwendung. Dieser traf am N.N. um N.N. Uhr fünf weitere Einsatztrainer zu einer Vorbesprechung im Sozial- u. Besprechungsraum des N.N. ... mehr lesen...