Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. November 1986 als Leiter des Gemeindeamtes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur burgenländischen Gemeinde P. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Gemeindebeamte beim Amt der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Juli 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe während seiner gesamten Dienstzeit als Leiter des Gemeindeamtes regelmäßig Urlaubsablösen für den "nicht verbrauchten Urlaub" bezogen, un... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete BurgenlandL24001 Gemeindebedienstete Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1 impl;BDG 1979 §94 Abs1 Z1 impl;GdBedG Bgld 1971 §3;LBDG Bgld 1997 §113 Abs1 Z1 impl;LBDG Bgld 1997 §125 Abs1 impl;LBDG Bgld/Gemeindebeamten 1971 §113 Abs1 Z1;LBDG Bgld/Gemeindebeamten 1971 §125 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Maßgebend für den Beginn der ... mehr lesen...