Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion XY, wo er als Sicherheitswachebeamter (Funkstreifenkommandant) tätig ist. Unbestritten ist, daß er im maßgebenden Zeitpunkt dem Dienststellenausschuß für die Bediensteten des Sicherheitswachedienstes bei der Bundespolizeidirektion XY als Mitglied angehörte. Wegen bestimmter Vorfälle (siehe dazu näher unten) wurde der Beschwerdeführer mit Bescheid ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124 Abs5;PVG 1967 §28 Abs1 idF 1971/284;
Rechtssatz: Die Gesetzwidrigkeit, die darin liegt, daß ein Personalvertreter entgegen § 28 Abs 1 PVG ohne Zustimmung des Dienststellenausschusses zur disziplinären Verantwortung gezogen wird, kann im weiteren Disziplinarverfahren saniert werden. Eine solche Wirkung ist für den... mehr lesen...