Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist bei einer Außenstelle der Kriminalabteilung für Niederösterreich zum Dienst eingeteilt. Der angefochtene Bescheid hat folgenden Spruch: "Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, Senat n1, hat am 16. September 1992 durch Oberst S als Senatsvorsitzenden, Oberst G und Abteilungsinspektor B als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates sowie Oberle... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §43;BDG 1979 §101 Abs1;BDG 1979 §101 Abs4;BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §111 Abs2;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs13;BDG 1979 §124 Abs15;BDG 1979 §98 Abs2;
Rechtssatz: Weder das AVG noch das BDG 1979 regeln ausdrücklich die Frage, wer die Ausfertigung der vom Kollegialorgan Disziplinarsenat beschlossenen Erledigung iSd § ... mehr lesen...