Der Beschwerdeführer steht als Beamter (Verwendungsgruppe A3) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bezirksgericht Krems/Donau, wo er der Geschäftsstelle vorsteht bzw. diese leitet. Dem damals noch dem Dienstklassensystem angehörenden Beschwerdeführer war mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 1. Juli 1994 gemäß § 30a Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister f... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §12 Abs5 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 Anl1 Z2.11 idF 1997/I/061;BDG 1979 Anl1 Z2.13 idF 1994/550;
Rechtssatz: Wie sich aus den §§ 12 Abs. 5 und 137 Abs. 1 vorletzter Satz des BDG 1979 (in der im Beschwerdefall maßgebenden Fassung) sowie aus der Anlage 1 dieses Gesetzes (für die Verwendungsgruppe A2: Er... mehr lesen...