Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensverlaufes wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des in dieser Rechtssache ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai 1992, Zl. 92/09/0039, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis war der im ersten Rechtsgang erflossene Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 1991 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden. In für das weitere Verfahren maßgebender Weise ... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §11 Abs5;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §8 Abs3;LDG 1984 §10 Abs4;LDG 1984 §8 Abs3;LDG 1984 §92 Abs2;LDHG OÖ 1986 §17 Abs8;
Rechtssatz: Der Beschluß, gegen einen Landeslehrer das Disziplinarverfahren gemäß § 92 Abs 2 LDG 1984 einzuleiten, ist nicht bloß eine prozessuale Verfügung. Der Einleitungsbeschluß gestalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter des Gendarmeriedienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Tirol am Gendarmerieposten X eingeteilt. Auf Grund des vom Beschwerdeführer gestellten Antrages vom 25. Feber 1990 stellte die Dienstbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 13. März 1990 fest, daß das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gemäß § 11 Abs. 1 BDG 1979 nach Erfüllung der besonderen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §11 Abs5;DVG 1984 §13 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein provisorisches Dienstverhältnis gem § 11 Abs 1 BDG 1979 definitiv und wurde dabei auf die Regelung des § 11 Abs 5 BDG 1979 nicht Bedacht genommen, so verstößt dieser Feststellungsbescheid objektiv erkennbar gegen zwingende gesetzliche Vorschriften und ist gem § 13 Ab... mehr lesen...