Entscheidungen zu § 109 Abs. 2 BDG 1979

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 1986/10/9 B830/85

Begründung: I. 1. Der Vorsitzende der Volksanwaltschaft der Republik Österreich erließ mit Datum vom 16. September 1985 unter der Zahl VA 25/4/85 an J V, die als Oberkontrollor bei der Volksanwaltschaft Dienst versieht, folgende Erledigung. "Betrifft: Ungerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst Sie haben nach Ihrem vom 26. Juni 1985 bis 12. Juli 1985 bewilligten Erholungsurlaub den Dienst nicht am 15. Juli, sondern erst am 22. Juli 1985 angetreten. Zur Rechtfertigung Ihrer Abwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.10.1986

RS Vfgh 1986/10/9 B830/85

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidBDG 1979 §43 Abs1BDG 1979 §109 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Schreiben des Vorsitzenden der Volksanwaltschaft an die Bf. (Beamtin der Volksanwaltschaft), in dem eine Ermahnung erteilt wird, in Hinkunft die Dienstpflichten genau zu beachten - keine rechtsgestaltende Wirkung; mangelnder Bescheidch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.10.1986

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