Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 24.11.2020 33 R 69/20i Farbmischende Sammeloptik ... mehr lesen...
Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; ab 2021 s RW0000992. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 11.12.2017 133 R 107/17h Kleinkindertrage; Bestimmtheit des UnterlassungsbegehrensVeröff ÖBl 2018/25, 2... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §19
Rechtssatz: Mangels einer besonderen Bestimmung im Patengesetz muß auch für die Verjährung nach § 19 dieses Gesetzes der allgemeine, aus § 1478 ABGB abzuleitende Grundsatz gelten, daß die Verjährungsfrist in der Regel dann zu laufen beginnt, wenn der betreffende Anspruch fällig geworden und damit die objektive Möglichkeit der Klage gegeben ist (Klang 2. Auflage VI 600 ff; vgl dazu auch Friebel-Pulitzer, Österr Patentrecht 2.... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IIPatG 1970 §6 ffPatG 1970 §19
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist beginnt dann zu laufen, wenn der dem Dienstnehmer vertraglich zugesicherte Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Vergütung tatsächlich fällig und damit klagbar geworden ist. Wann dies der Fall war, ist nach § 904 ABGB in Verbindung mit § 1418 Satz 1 ABGB zu beurteilen, wonach es primär auf die Vereinbarung der Parteien ankommt, hilfsweise auf die "Natur der Sache" B... mehr lesen...