Norm: PatG 1970 §163PatG 1970 §165 Abs5
Rechtssatz: Dass das Patentamt oder der OPM im Feststellungsverfahren nach § 163 PatG die Eingriffsfrage anders beurteilt hat, als vorher die Gerichte, bildet keinen Wiederaufnahms- grund gemäß § 156 Abs 5 PatG. Entscheidungstexte 4 Ob 155/02a Entscheidungstext OGH 20.08.2002 4 Ob 155/02a Veröff: SZ 2002/103 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des österreichischen Patents Nr E 75275 (EPA-Veröffentlichungsnummer 0278419) mit der Priorität vom 13. 2. 1987 (Bundesrepublik Deutschland) mit dem Titel "wasserundurchlässige Dichtungsmatte, bestehend im Wesentlichen aus einer Trägerschicht, einer Zwischenschicht aus quellfähigem Ton und einer Deckschicht". Die Beklagte erzeugt und vertreibt Dichtungs-Bentonit-Matten unter der Bezeichnung "L*****". Mit der Behauptung, die Merkmale des Ansp... mehr lesen...