Norm: PatG §151b Abs4
Rechtssatz: Die Gefahr einer Beweismittelvernichtung ist nicht Anspruchsgrundlage einer entsprechenden Sicherungsverfügung, sondern nur Voraussetzung für deren Erlassung ohne Anhörung des Gegners. Entscheidungstexte 4 Ob 83/17k Entscheidungstext OGH 05.09.2017 4 Ob 83/17k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...