Norm
PatG §151b Abs4Rechtssatz
Die Gefahr einer Beweismittelvernichtung ist nicht Anspruchsgrundlage einer entsprechenden Sicherungsverfügung, sondern nur Voraussetzung für deren Erlassung ohne Anhörung des Gegners.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131690Im RIS seit
27.11.2017Zuletzt aktualisiert am
27.11.2017