Norm: PatG 1970 §12 Abs1 Satz1PatG 1970 §12 Abs2 Satz2
Rechtssatz: Hat der Dienstgeber eine Inanspruchnahme der Erfindungen als Diensterfindungen ausdrücklich abgelehnt, so sind sie im Sinne des § 12 Abs 2 Satz 2 PatG dem Dienstnehmer verblieben und damit sein Alleineigentum geworden. Entscheidungstexte 4 Ob 61/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 61/79 Beisatz: Schraubve... mehr lesen...