Norm
PatG 1970 §12 Abs1 Satz1Rechtssatz
Hat der Dienstgeber eine Inanspruchnahme der Erfindungen als Diensterfindungen ausdrücklich abgelehnt, so sind sie im Sinne des § 12 Abs 2 Satz 2 PatG dem Dienstnehmer verblieben und damit sein Alleineigentum geworden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0071363Dokumentnummer
JJR_19800304_OGH0002_0040OB00061_7900000_002