Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 3.September 1984 als Elektroinstallateurlehrling beim Beklagten ein. Das Lehrverhältnis wäre am 2.März 1988 beendet gewesen. Mit Schreiben vom 23.September 1985 erklärte der Kläger mit Genehmigung seiner Eltern die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses. Der Kläger begehrt insgesamt 22.087,08 S brutto sA (Urlaubsentschädigung, Urlaubszuschuß, anteilige Weihnachtsremuneration, 3 Monatslöhne). Er habe das Lehrverhältnis infolge Mißhandlung... mehr lesen...
Norm: BAG §3BAG §9 Abs1BAG §9 Abs3BAG §9 Abs8BAG §15 Abs4 litb
Rechtssatz: Zieht der Lehrberechtigte gemäß § 9 Abs 1 BAG eine andere Person lediglich zur Unterweisung des Lehrlings heran, bleibt er für die Ausbildung des Lehrlings weiter voll verantwortlich und treffen ihn alle im § 9 BAG genannten Verpflichtungen. Betraut er hingegen einen Ausbilder im Sinne des § 3 BAG mit der Ausbildung des Lehrlings, dann delegiert er einen Teil der ihn nac... mehr lesen...