Index: 50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §4 Abs1 idF 1978/232;BAG 1969 §4 Abs4 litb idF 1978/232;BAG 1969 §4 Abs5 idF 1978/232;
Rechtssatz: Im Falle des § 4 Abs 1 BerufsausbildungsG verliert der Lehrberechtigte das Ausbildungsrecht, ohne dass es eines bescheidmäßigen Abspruches der Behörde bedürfte. Im Gegensatz dazu erfordert das Vorliegen der Tatbestände des § 4 Abs 4 lit b und lit d BerufsausbildungsG einer... mehr lesen...