Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/04 Berufsausbildung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §879 Abs1;BAG 1969 §14 Abs2 litc;BAG 1969 §20 Abs5;IESG §1 Abs2;
Rechtssatz: Die rechtskräftig ausgesprochene Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages bewirkt gem § 879 Abs 1 ABGB dessen Nichtigkeit. Die Anrechnung der tatsächlich zurückgelegten Zeit auf die Lehrzeit bew... mehr lesen...