Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §879 Abs1;Rechtssatz
Die rechtskräftig ausgesprochene Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages bewirkt gem § 879 Abs 1 ABGB dessen Nichtigkeit. Die Anrechnung der tatsächlich zurückgelegten Zeit auf die Lehrzeit bewirkt keine nachträgliche Sanierung des gesetzwidrigen Lehrverhältnisses.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110235.X01Im RIS seit
13.06.2006