Entscheidungsgründe: Das Hauptbegehren des Klägers, a) festzustellen, daß zwischen ihm und dem Beklagten am 15.9.1982 ein Lehrverhältnis im Lehrberuf Elektroinstallateur begründet worden sei, welches auch derzeit noch aufrecht fortbestehe, sowie b) den Beklagten zur Ausstellung eines Lehrvertrages im Sinne des § 12 des Berufsausbildungsgesetzes zu verhalten, ist von den Vorinstanzen rechtskräftig abgewiesen worden. Für den Fall, daß ein Lehrverhältnis nicht festgestellt werden sollt... mehr lesen...
Norm: BAG §17 Abs3
Rechtssatz: Aus der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers, beim Zustandekommen eines Lehrvertrages (rückwirkend) auch für die Dauer der Unterrichtszeit an der Berufsschule die Lehrlingsentschädigung fortzuzahlen (§ 17 Abs 3 BAG), kann keineswegs abgeleitet werden, daß er eine solche Zahlungspflicht auch für den Fall übernommen hat, daß die von ihm gesetzte Bedingung nicht eintreten und es daher bei einem "normalen Arbei... mehr lesen...