Entscheidungsgründe: Der Kläger stand ab 29. 7. 2002 bei der Beklagten in einem Lehrverhältnis als Kraftfahrzeugtechniker. Er ist am 3. 4. 1987 geboren und österreichischer Staatsbürger. Bei Lehrabschluss wurde der 28. 1. 2006 als voraussichtliches Ende des Lehrverhältnisses genannt. Am 10. 9. 2004 - nach mehr als zwei Jahren andauernder Lehre - unterzeichnete der damals erst 17-jährige Kläger ein ihm von seinem Vorgesetzten bei der Beklagten vorgelegtes Schreiben über die vorzeiti... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs5
Rechtssatz: Auch nach der missverständlichen Novelle BGBl I 2000/83 des BAG, in der übersehen wurde, den Verweis des § 15 Abs 5 BAG auf die Frist in Abs 2 dem Umstand anzupassen, dass die Frist nun in Abs 1 enthalten ist, hat es dabei zu verbleiben, dass Wirksamkeitsvoraussetzung für die einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses nach Ablauf der Frist eine Amtsbestätigung des Gerichts oder eine Bescheinigung der Kammer f... mehr lesen...