Begründung: Der Kläger war seit 1. 1. 2005 bei der Beklagten als Lehrling im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent beschäftigt. Am 26. 3. 2007 forderte der Geschäftsführer der Beklagten den Kläger per SMS auf, zu einem Gespräch zu ihm zu kommen. Der genaue Inhalt dieses Gesprächs steht nicht fest. Jedenfalls fragte der Beklagte den Kläger, welche Vorstellungen er habe und ob er das Lehrverhältnis fortsetzen wolle. Der Kläger erklärte, das Lehrverhältnis nicht mehr fortsetzen, ... mehr lesen...
Norm: BAG §12 Abs4BAG §15 Abs1BAG §15 Abs2
Rechtssatz: Aus den Abs 1 und Abs 2 letzter Satz des § 15 BAG ergibt sich eindeutig, daß eine Ausdehnung der Auflösungsgründe des § 15 BAG durch Vereinbarungen im Lehrvertrag nicht zulässig ist, weil hiedurch die zwingenden Bestimmungen des § 15 BAG umgangen würden. Insofern ist das im § 12 Abs 4 BAG normierte Recht der Parteien, wonach in die Lehrverträge weitere Vereinbarungen aufgenommen werden könn... mehr lesen...