Entscheidungen zu § 8 Abs. 1 AZG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/28 91/19/0134

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 5. März 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, daß im Juni 1989 in einer näher bezeichneten Filiale bei zwei namentlich genannten Arbeitnehmern der Gesellschaft 1. an näher bezeichneten Tagen die höchstzulässige Tagesarbeitszeit von zehn Stunden und 2. in näher bezeich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.10.1993

RS Vwgh 1993/10/28 91/19/0134

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §8 Abs1;AZG §9;
Rechtssatz: Wenn es im § 8 Abs 1 AZG heißt, "die für den Betrieb oder eine Betriebsabteilung zulässige Dauer der Arbeitszeit" dürfe in bestimmten Fällen ausgedehnt werden, so handelt es sich dabei um eine vereinfachte Umschreibung der zulässigen Dauer der Arbeitszeit für die Arbeitnehmer, die in dem betreffenden Betrieb oder der Betriebsabteilung beschä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1993

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