Entscheidungen zu § 7 Abs. 3 AZG

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RS UVS Steiermark 1994/09/15 30.12-205/93

Rechtssatz: Rechte des Beschuldigten (Arbeitgeber) werden im Verwaltungsstrafverfahren, betreffend Übertretungen nach den §§ 5 Abs 1, 7 Abs 3 und 16 Abs 3 Arbeitszeitgesetz nicht verletzt, wenn die für den Beschuldigten günstigeren Bestimmungen (Arbeitszeitgrenzen) eines im konkreten Fall nicht (durchgehend) anwendbaren Kollektivvertrages herangezogen werden. Schlagworte Arbeits- und Sozialrecht Kollektivvertrag mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 15.09.1994

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