Norm: ArbVG §97 Abs2AZG §4 Abs8
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen für eine Änderung des Schichtplanes durch Weisung des Arbeitgebers. Entscheidungstexte 9 ObA 191/88 Entscheidungstext OGH 18.09.1988 9 ObA 191/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051196 Dokumentnummer JJR_19880... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit mehreren Jahren bei der beklagten Bauunternehmung als Ofenmaurer beschäftigt. Die beklagte Partei, deren Unternehmen dem Bauarbeiterurlaubsgesetz (im folgenden: BauArbUrlG) unterliegt, ist ua. im Feuerfestbau tätig und führt oft im Auftrage der V*** Reparaturen (an Öfen) durch. Hiebei müssen die Arbeitnehmer der beklagten Partei in (teilweiser) Anpassung an die Schichtarbeit der V*** ebenfalls im Schichtbetrieb arbeiten. Auf das Dienstverhä... mehr lesen...
Norm: AZG §4 Abs8
Rechtssatz: Ein unregelmäßiger Wechsel eines Arbeitnehmers zwischen mehreren Schichten wird durch das AZG nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 4 Ob 66/83 Entscheidungstext OGH 28.06.1983 4 Ob 66/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0051398 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: AZG §4 Abs8
Rechtssatz: Daß nicht jede Schicht aus der gleichen Zahl von Arbeitnehmern besteht, ändert am Vorliegen einer mehrschichtigen Arbeitsweise nichts. Eine mehrschichtige Arbeitsweise oder ein Schichtbetrieb liegen dann vor, wenn an einem oder mehreren Arbeitsplätzen innerhalb eines Tages verschiedene Arbeitnehmer in zeitlicher Aufeinanderfolge ihre Tagesarbeit ("Schicht") absolvieren, sodaß die Arbeitszeit des einen Arbeitnehmers... mehr lesen...