Dem nunmehr angefochtenen Bescheid zufolge hat die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse mit Bescheid vom 28. April 1999 dem Beschwerdeführer als Ergebnis einer Nachverrechnung die Entrichtung von Beiträgen in der Höhe von S 46.684,85 vorgeschrieben. Der erstinstanzliche Bescheid befindet sich nicht im vorgelegten Verwaltungsakt. In dem gegen diesen Bescheid erhobenen (als Berufung bezeichneten) Einspruch beantragte der Beschwerdeführer dessen Aufhebung sowie, "die (mitbeteiligte) Gebiets... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44;ASVG §49 Abs1;ASVG §539a Abs2;AZG §19e Abs1; Beachte Besprechung in:ASok 12/2015, 453-462;
Rechtssatz: Bei einer Vereinbarung über die Abgeltung der Überstunden durch Zeitausgleich, deren Auswirkungen sich darin erschöpfen, dass die durch Akkumulierung der Beitragsgrundlagen für geleistete Überstunden bewi... mehr lesen...