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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §44;Beachte
Besprechung in:ASok 12/2015, 453-462;Rechtssatz
Bei einer Vereinbarung über die Abgeltung der Überstunden durch Zeitausgleich, deren Auswirkungen sich darin erschöpfen, dass die durch Akkumulierung der Beitragsgrundlagen für geleistete Überstunden bewirkte Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage für eine weitgehende Beitragsfreiheit genützt werden kann und die danach verbleibende Beitragslast auf einen späteren Beitragszeitraum verschoben wird, spricht die Vermutung dafür, dass sie nur zu Zwecken der Beitragsvermeidung, also missbräuchlich abgeschlossen wurde; einer solchen Vereinbarung versagt § 539a Abs. 2 ASVG die rechtliche Relevanz.
Schlagworte
Entgelt Begriff ÜberstundenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000080220.X02Im RIS seit
20.05.2004Zuletzt aktualisiert am
18.01.2016